KFZ-Zubehör & Sicherheitsset

Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste sind in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung — fehlt eines davon, drohen Bußgeld und Punkte. Wir bieten geprüfte Sicherheitssets und Einzelartikel für PKW, Motorrad und Nutzfahrzeuge, versandfertig aus Göttingen.

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Geeignet für: PKW-Fahrer, Motorradfahrer, Fuhrparkverantwortliche, alle, die die gesetzliche Grundausstattung erneuern möchten.
Auf einen Blick
  • VerbandskastenDIN 13164 · Ablaufdatum 3–5 Jahre nach Herstellung
  • WarnwesteEN ISO 20471 · Neongelb oder Neonorange, retroreflektierend
  • WarndreieckECE R27 · Faltbar, in Schutzhülle, für alle PKW
  • Vorgeschrieben inDeutschland: für jeden PKW verpflichtend
  • BußgeldFehlt eines der Teile: 15–25 € pro Verstoß
Ab
12,90 €
ab, für Einzelartikel · Sets ab 24,90 €

Nach §35h StVZO müssen in Deutschland zugelassene PKW einen Verbandskasten, ein Warndreieck und mindestens eine Warnweste mitführen. Fehlt eines dieser Ausrüstungsteile bei einer Verkehrskontrolle, drohen jeweils 15 € Verwarngeld — und bei einem Unfall oder einer Panne kann fehlende Ausrüstung zusätzlich versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Die drei Standardteile sind zusammen für rund 25–35 € zu haben und halten typisch mehrere Jahre; ein sehr niedriger Aufwand für Sicherheit und rechtliche Absicherung.

Der Verbandskasten unterliegt der DIN 13164 und muss nach der Norm bestimmte Mindestbestandteile enthalten — von Kompressen und Pflastern über Verbandstoff und Rettungsdecke bis hin zur Einweg-Beatmungshilfe. Wichtig ist das Ablaufdatum: die Inhalte sind meist auf 3–5 Jahre nach Herstellung datiert, danach sollten sie ausgetauscht werden. Bei einer Kontrolle wird das Datum stichprobenweise geprüft, sodass ein alter Kasten trotz Vorhandensein als Mangel gewertet werden kann. Wir empfehlen die Erneuerung bei jedem TÜV-Termin — Kosten und Aufwand sind minimal, die rechtliche Sicherheit ist hoch.

Die Warnweste muss nach EN ISO 20471 zertifiziert sein, also in Neongelb oder Neonorange mit retroreflektierenden Streifen ausgeführt sein. In Deutschland ist mindestens eine Warnweste pro PKW vorgeschrieben (unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze), viele andere EU-Länder verlangen aber eine Weste pro Fahrzeuginsasse. Für Fahrten ins Ausland — insbesondere Italien, Frankreich, Spanien, Österreich — empfehlen wir daher, mehrere Westen an Bord zu haben. Die Warnweste muss innerhalb des Fahrgastraums griffbereit sein, nicht im Kofferraum, damit sie im Notfall angelegt werden kann, bevor der Fahrer aussteigt.

Das Warndreieck ist nach ECE-Regelung 27 zugelassen und muss faltbar in einer Schutzhülle mitgeführt werden. Bei einer Panne oder einem Unfall wird es in einem Sicherheitsabstand vor der Gefahrenstelle aufgestellt — in geschlossenen Ortschaften 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter, auf Autobahnen 150–200 Meter. Die Vorschrift schreibt eine Standhöhe von mindestens 42 cm vor, damit das Dreieck aus der Ferne gut sichtbar ist. Zusätzlich zum Warndreieck sind Warnblinker einzuschalten.

Für Motorradfahrer gelten leicht abweichende Regeln: kein verpflichtender Verbandskasten (aber sehr sinnvoll), kein Warndreieck (weil unterwegs schwer mitzuführen), aber Empfehlung einer Warnweste. Wir bieten kompakte Motorrad-Erste-Hilfe-Sets, die in die Sitzbanktasche passen und in Notfallsituationen die grundlegende Versorgung ermöglichen. Für Reisen in andere EU-Länder — wo die Regelungen strenger sein können — empfiehlt sich vorab ein kurzer Check der Landesvorschriften; wir helfen bei Bedarf mit Informationen.

Ein häufig unterschätztes Thema ist die Lagerung: die Ausrüstungsteile müssen im Fahrzeug so untergebracht sein, dass sie im Notfall schnell erreichbar sind. Der Verbandskasten gehört in den Kofferraum oder in eine vorgesehene Halterung; die Warnweste gehört in den Fahrgastraum (Handschuhfach oder Türfach); das Warndreieck in eine leicht zugängliche Ablage. Wer die Teile lose im Kofferraum verstaut, gefährdet nicht nur die Reaktionsfähigkeit im Notfall, sondern riskiert bei einer Kontrolle die Bewertung als „nicht griffbereit".

Bei uns finden Sie fertige Sicherheitssets, die alle drei Pflichtteile in einer robusten Transportbox oder Tasche kombinieren — praktisch für den Kauf eines neuen Fahrzeugs oder die vollständige Erneuerung des Zubehörs. Die Sets sind so zusammengestellt, dass sie exakt die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, ohne mit überflüssigem Ballast zu überzahlen. Für Fahrer mit besonderen Anforderungen (Reisen, Motorsport, Nutzfahrzeuge) bieten wir erweiterte Sets mit zusätzlichem Erste-Hilfe-Material.

Rechtlich lohnt sich der Blick auf die Verantwortung des Fahrzeughalters: nicht der Fahrer, sondern der Halter ist für die Ausrüstung verantwortlich. Bei einer Leasingnutzung oder einem Firmenwagen liegt die Verantwortung damit oft beim Leasinggeber oder Arbeitgeber — im Alltag wird die Kontrolle aber am Fahrer ausgeführt. Wenn Sie einen Firmenwagen fahren, prüfen Sie im Zweifel den Verbandskasten und das Ablaufdatum selbst und weisen den Arbeitgeber auf notwendige Erneuerungen hin.

Ein Sonderthema ist der Feuerlöscher: in Deutschland nicht Pflicht für PKW, aber für einige EU-Länder (etwa Bulgarien) verlangt. Wenn Sie regelmäßig ins europäische Ausland fahren, kann sich die Anschaffung eines kleinen PKW-Feuerlöschers lohnen — er passt in die Reserveradmulde und ist für einen Fahrzeugbrand in der Anfangsphase durchaus wirkungsvoll. Auf Anfrage nehmen wir passende Modelle in unser Sortiment auf.

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Häufige Fragen zu KFZ-Zubehör & Sicherheitsset

Welche Ausrüstung muss ich in Deutschland zwingend mitführen?

Nach §35h StVZO: Verbandskasten (DIN 13164), Warndreieck (ECE R27) und mindestens eine Warnweste (EN ISO 20471). Für alle in Deutschland zugelassenen PKW verpflichtend, unabhängig von der Fahrzeuggröße.

Wie oft muss ich den Verbandskasten erneuern?

Das Ablaufdatum steht auf jedem Verbandskasten — meist 3–5 Jahre nach Herstellung. Nach Ablauf sollten die Inhalte erneuert werden, weil bei einer Kontrolle das Datum stichprobenweise geprüft wird. Wir empfehlen den Wechsel beim nächsten TÜV.

Reicht eine Warnweste, oder brauche ich mehrere?

In Deutschland ist eine Weste vorgeschrieben. Viele EU-Länder verlangen eine Weste pro Fahrzeuginsasse — für Fahrten ins Ausland empfehlen wir daher mehrere Warnwesten. Bei Bedarf haben wir 4er-Sets im Shop.

Wo muss die Warnweste im Fahrzeug liegen?

Im Fahrgastraum griffbereit — Handschuhfach, Türfach oder Sitztasche. Nicht im Kofferraum, weil sie im Notfall angelegt werden muss, bevor Sie aussteigen. Sonst kann das bei einer Kontrolle als „nicht griffbereit" bewertet werden.

Was kostet ein komplettes Sicherheitsset?

Unser Grundset (Verbandskasten + Warndreieck + eine Warnweste) startet bei 24,90 €. Erweiterte Sets für Reisende (mehrere Westen, größerer Verbandskasten, Feuerlöscher) liegen bei 45–70 €.

Sind Motorradfahrer auch zu Verbandskasten und Warndreieck verpflichtet?

Für Motorräder in Deutschland: kein Pflicht-Verbandskasten und kein Pflicht-Warndreieck, aber eine Warnweste ist sehr empfehlenswert. Wir bieten kompakte Motorrad-Erste-Hilfe-Sets, die in die Sitzbanktasche passen.

Sind Ihre Sets für die HU-Prüfung zugelassen?

Alle unsere Sets erfüllen die aktuellen deutschen Normen (DIN 13164, EN ISO 20471, ECE R27) und werden bei HU-Prüfungen ohne Beanstandung anerkannt. Verbandskästen liefern wir mit aktuellstem Ablaufdatum.

Was ist mit dem Feuerlöscher?

In Deutschland für PKW nicht Pflicht. Für Reisen in Länder wie Bulgarien ist er dagegen vorgeschrieben. Wenn Sie regelmäßig ins Ausland fahren, kann sich die Anschaffung lohnen — auf Anfrage nehmen wir passende Modelle ins Sortiment.

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